Staat
Deutscher Bund
Staatenbund deutscher Staaten (1815–1866)
- Diese Grenze
- 1815–1866
- Gegründet
- 1815
- Ende
- 1866
- Hauptstadt
- Freie Stadt Frankfurt
- Regierungsform
- Staatenbund, Doppelmonarchie
- Sprachen
- Deutsch
- Vorgänger
- Deutsches Reich 1848/1849Rheinbund
- Nachfolger
- Norddeutscher BundKönigreich BayernKönigreich WürttembergGroßherzogtum BadenGroßherzogtum HessenLuxemburgLiechtensteinDeutsches Reich 1848/1849
Überblick
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint; sie sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen.
Einträge (5)
- 1815 — Deutsche BundesakteVertrag
- 1833 — Frankfurter WachensturmAufstand
- 1848 — BarrikadenaufstandRevolution
- 1864 — Deutsch-Dänischer KriegKrieg
- 1864–1871 — Deutsche EinigungskriegeKrieg
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