Staat

Deutscher Bund

Staatenbund deutscher Staaten (1815–1866)

Diese Grenze
1815–1866
Gegründet
1815
Ende
1866
Hauptstadt
Freie Stadt Frankfurt
Regierungsform
Staatenbund, Doppelmonarchie
Sprachen
Deutsch
Vorgänger
Deutsches Reich 1848/1849Rheinbund

Überblick

Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint; sie sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen.

Auszug aus Wikipedia · CC BY-SA 4.0

Einträge (5)

  1. 1815 — Deutsche BundesakteVertrag
  2. 1833 — Frankfurter WachensturmAufstand
  3. 1848 — BarrikadenaufstandRevolution
  4. 1864 — Deutsch-Dänischer KriegKrieg
  5. 1864–1871 — Deutsche EinigungskriegeKrieg

Daten aus Wikidata (CC0), HCED (CC0) und Cliopatria (CC BY 4.0); Überblick aus Wikipedia (CC BY-SA 4.0) entnommen.

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